Sachschäden
Identifizieren Sie alle Mängel gleich nach ihrer Ankunft und melden Sie dies innerhalb von 24 Stunden dem Verwalter, so dass Sie am Ende des Aufenthalts nicht für diese Schäden haften. Wenn Sie unverhofft etwas beschädigen sollten in oder rund um die Wohnung oder am Inventar, melden Sie es bitte sofort am Vermieter. Die damit verbundene Reparatur- oder Ersatzkosten zahlen sie dem Verwalter. Mieter haften für Sachschäden die sie verursachen, auch wenn diese verursacht worden sind durch andere Mitmieter oder eventuelle Besucher, auch wenn diese erst nach Ihrer Abreise festgestellt werden.
Beschwerden
Eventuelle Beschwerden melden sie uns sofort (innerhalb von 24 Stunden) nach Feststellung.